Der Juso-Bundesverband wird außerdem aufgefordert, allen
Juso-Gliederungen Hilfestellung zu leisten, wie eine solche
datenschutzsensible Gestaltung von Internetangeboten aussehen kann.
Begründung:
IP-Adressen sind als "Telefonnummer des Internets" eindeutige
Identifikationsnummern und daher schützenswerte personenbezogene Daten.
Die Speicherung von IP-Adressen ist daher außer zu Abrechnungszwecken
und zur unmittelbaren Diensterbringung unzulässig (§15 Telemediengesetz).
Für die Webseiten von Juso-Gliederungen werden oftmals zahlreiche
externe Dienste genutzt, beispielsweise Webspace, Mailinglisten oder
User-Tracking. Mit der Nutzung dieser Dienste werden Informationen über
die Benutzer der Webseite externen Anbietern übergeben oder zugänglich
gemacht. Die personenbezogenen Informationen müssen geschützt werden, es
dürfen daher nicht einfach beliebige Dienste gewählt werden.
So ist beispielsweise die Nutzung des beliebten Statistik-Tools "Google
Analytics" datenschutztechnisch höchst bedenklich und (nach Auffassung
des Datenschutzbeauftragten Schleswig-Holsteins) in Deutschland gänzlich
verboten. Von der Nutzung solcher Dienste ist daher abzusehen.
Ebenso ist es fraglich, ob die Aushändigung von offiziellen
Mailinglisten der Jusos an externe Anbieter wie zum Beispiel Yahoo
sinnvoll ist. Eine solche Mailingliste beinhaltet nicht nur
Informationen, wer sich alles registriert, sondern durch die Inhalte der
Mails auch teilweise weitere sensible Informationen.
Da die genauen datenschutzrechtlichen Bestimmungen oftmals komplex sind
und nicht jeder Kreisverband die Möglichkeiten einer detaillierten
Einarbeitung hat, fordern wir den Juso-Bundesverband auf, anderen
Juso-Gliederungen Hilfestellung zu leisten, wenn sich diese mit dem
Datenschutz bei ihren eigenen Internetangeboten auseinandersetzen. Dies
kann zum Beispiel in Form einer Handreiche geschehen.

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