"Erkennbar zu privaten Zwecken" - der Arbeitnehmerdatenschutz

Blog-Eintrag vom 08.06.2010

Die Neuregelung des Arbeitnehmerdatenschutzes soll kommen - prinzipiell begrüßenswert.
http://www.itlawcamp.de/?p=853 beschäftigt sich mit Details eines ersten, internen Entwurfs.

Interessante Faktoren: Es gibt eine Unterscheidung von öffentlich verfügbaren Daten in "nutzbare" und "erkennbar zu privaten Zwecken eingestellte" Daten. Wie soll das funktionieren? Datenschutz soll weit gehen, aber Arbeitnehmern die Facebook-Nutzung verbieten klingt für mich merkwürdig. Interessant ist der Gedanke aber doch, das eine Person prinzipiell auch Dinge veröffentlichen kann, die den Arbeitnehmer trotzdem nichts angehen. Das nähert sich meiner Überlegung von mehreren möglichen Identitäten einer Person.

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